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LGS: v. l.: Hans Graf, Elisabeth Mayr, Christine Scherr, Clemens Mayr, Joachim Adolph, Birgit Weinsteiger, Michael Hamburger, Maria Graf, Claudia Leitner, Alexander Reich, Johannes Schrüfer, Hans Körn. (Foto: chö)

„Zusammen Wachsen”

Der Bezirksverband der Arbeitsgemeinschaft für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ELF) Oberbayern unternahm einen Ausflug zur Landesgartenschau (LGS) in Kirchheim, gefolgt von der Bauernmarktmeile in München. Die LGS stand unter dem Motto „Zusammen Wachsen.“ und betonte die enge Verbindung der Orte Kirchheim und Heimstetten. Die Führung von Joachim Adolph war äußerst informativ und zeigte, wie das Projekt erfolgreich realisiert wurde. Besonders beeindruckend ist, dass die Grünanlagen auch nach der LGS bestehen bleiben und von Schulen, dem Rathaus und anderen Institutionen genutzt werden können. Die farbenfrohe Blumenpracht und die kreativen Pflanzenarrangements begeisterten die Teilnehmer. Anschließend besuchten die Mitglieder die Bauernmarktmeile in München, wo Direktvermarkter der Region ihre vielfältigen Produkte präsentierten. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und der Präsident des Bayerischen Bauernverbands, Günther Felßner, hoben in ihren Ansprachen die Bedeutung der regionalen Landwirtschaft und des direkten Austauschs zwischen Erzeugern und Verbrauchern hervor.
22.09.2024 13:18 Uhr
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Martin Obermaier, Anita Hilz, Michael Rappold, Landrat Martin Bayerstorfer, Eva Menzinger, Wolfgang Obermaier und Martin Rappold (von links). (Foto: LRA)

A94-Debatte

Die Anwohner an der A 94 im Bereich zwischen Buch und Pastetten suchten vor Kurzem das Gespräch mit Landrat Martin Bayerstorfer und dankten ihm für seine Unterstützung. Im Rahmen des Termins überreichten sie ihm eine Liste mit weit über 700 Unterschriften von Betroffenen, die sich für weitere Verbesserungen einsetzen. Der Landrat dankte den Betroffenen seinerseits für ihren Einsatz im Sinne aller betroffenen Anlieger und bestärkte sie, für ihre Forderungen einzutreten. „Die Regierung von Oberbayern ist die zuständige Planfeststellungsbehörde und steht daher auch in der Pflicht, die in den Unterlagen festgehaltenen Lärmschutzgrenzwerte auf ihre Einhaltung zu überprüfen.“, so der Landrat. Dies sei insbesondere erforderlich im Hinblick auf den offensichtlich nicht korrekt verbauten Fahrbahnbelag und die Lärmschutzwände.
06.11.2020 10:05 Uhr
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